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Die zuständige Stellen für die staatlichen Anerkennung von Sozialberufen

im Land Berlin:
www.berlin.de/sen/jugend/staatl_anerkennung_fuer_sozialberufe/

Regelung für Ausbildungsabschlüsse der ehemaligen DDR und geforderte Anpassungsfortbildung im Sozialberufe-Anerkennungsgesetz - SozBAG, § 3

Regelungen für europäische Abschlüsse Sozialberufe-Anerkennungsgesetz - SozBAG, § 4 - Europaklausel

 

im Land Brandenburg:
www.mbjs.brandenburg.de/sixcms/detail.php/5lbm1.c.39388.de

und Informationen zur Anerkennung der Gleichstellung und Gleichwertigkeit von Abschlüssen und die Erzieheranerkennungsverordnung- ErzankV des Landes Brandenburg

 
im Land Sachsen-Anhalt:
www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php?id=16872

 

Eine Übersicht der Rahmenvereinbarungen über die ErzieherInnenausbildung und die Verordnungen der Bundesländer finden Sie unter www.erzieherin-online.de/beruf/ausbildung/gesetz.php

 

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Informationen zur staatlichen Anerkennung

 

Layout: PRI Service GmbH, Mitglied îm Serviceverbund UCR
Stand 04.08.2011